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   OLG München, 30.09.2004 - 12 UF 1381/04   

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OLG München, 30.09.2004 - 12 UF 1381/04 (https://dejure.org/2004,8667)
OLG München, Entscheidung vom 30.09.2004 - 12 UF 1381/04 (https://dejure.org/2004,8667)
OLG München, Entscheidung vom 30. September 2004 - 12 UF 1381/04 (https://dejure.org/2004,8667)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückführungsanspruch bei widerrechtlichem Verbringen eines Kindes; Widerrechtliches Zurückhalten eines Kindes; Sicherstellung einer Sorgerechtsentscheidung am Ort des früheren gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes; Ständige Zuständigkeit des ursprünglich international ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HKÜ Art. 3, 12
    Erledigung der Hauptsache durch Rückführung eines Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 158
  • FamRZ 2005, 1002
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.10.1980 - IVb ZB 586/80

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts

    Auszug aus OLG München, 30.09.2004 - 12 UF 1381/04
    Der gewöhnliche Aufenthaltsort der Kinder, d.h. ihr tatsächlicher Mittelpunkt der Lebensführung und der Schwerpunkt ihrer sozialen Bindungen (BGH, FamRZ 1975, 272 = NJW 1975, 1068; FamRZ 1981, 536 = NJW 1981, 520 ; Palandt/Heldrich, BGB , 63. Aufl., Anh. zu Art. 24 EGBGB Rdn. 10, m.w.N.), war nach den von der Beschwerde nicht angegriffenen Feststellungen des Amtsgerichts vor der Verbringung der Kinder nach Deutschland in Schottland.
  • BGH, 05.02.1975 - IV ZR 103/73

    Internatsaufenthalt eines fünfjährigen Kindes im Ausland; Der gewöhnliche

    Auszug aus OLG München, 30.09.2004 - 12 UF 1381/04
    Der gewöhnliche Aufenthaltsort der Kinder, d.h. ihr tatsächlicher Mittelpunkt der Lebensführung und der Schwerpunkt ihrer sozialen Bindungen (BGH, FamRZ 1975, 272 = NJW 1975, 1068; FamRZ 1981, 536 = NJW 1981, 520 ; Palandt/Heldrich, BGB , 63. Aufl., Anh. zu Art. 24 EGBGB Rdn. 10, m.w.N.), war nach den von der Beschwerde nicht angegriffenen Feststellungen des Amtsgerichts vor der Verbringung der Kinder nach Deutschland in Schottland.
  • BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvR 1126/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung, durch die Mutter entführte

    Auszug aus OLG München, 30.09.2004 - 12 UF 1381/04
    Es soll verhindert werden, dass durch die Entführung geschaffene vollendete Tatsachen von vornherein ein Übergewicht gewinnen (vgl. BVerfG, FamRZ 1997, 1269, 1270; FamRZ 1996, 405 = NJW 1996, 1402, 1403; FamRZ 1996, 1267 = NJW 1996, 3145 ).
  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 1075/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung, ein durch die Mutter

    Auszug aus OLG München, 30.09.2004 - 12 UF 1381/04
    Es soll verhindert werden, dass durch die Entführung geschaffene vollendete Tatsachen von vornherein ein Übergewicht gewinnen (vgl. BVerfG, FamRZ 1997, 1269, 1270; FamRZ 1996, 405 = NJW 1996, 1402, 1403; FamRZ 1996, 1267 = NJW 1996, 3145 ).
  • BVerfG, 15.02.1996 - 2 BvR 233/96

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rückführung eines Kindes nach Kanada

    Auszug aus OLG München, 30.09.2004 - 12 UF 1381/04
    Es soll verhindert werden, dass durch die Entführung geschaffene vollendete Tatsachen von vornherein ein Übergewicht gewinnen (vgl. BVerfG, FamRZ 1997, 1269, 1270; FamRZ 1996, 405 = NJW 1996, 1402, 1403; FamRZ 1996, 1267 = NJW 1996, 3145 ).
  • OLG Düsseldorf, 27.07.1993 - 5 UF 79/93

    Sofortige Rückgabe eines Kindes ist gem. Art. 12 Haager Übereinkommen über die

    Auszug aus OLG München, 30.09.2004 - 12 UF 1381/04
    Denn die Beteiligten sollen durch die Regelungen des HKÜ davon abgehalten werden, ihr Kind widerrechtlich ins Ausland zu verbringen, zugleich soll hierdurch die Sorgerechtsentscheidung am Ort des früheren gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes sichergestellt werden (OLG München, FamRZ 1994, 1338, 1339; OLG Frankfurt, FamRZ 1994, 1339, 1340; LG Düsseldorf, FamRZ 1994, 185, 186).
  • OLG München, 29.12.1993 - 2 UF 1392/93

    Verbringen oder Zurückhalten eines Kindes

    Auszug aus OLG München, 30.09.2004 - 12 UF 1381/04
    Denn die Beteiligten sollen durch die Regelungen des HKÜ davon abgehalten werden, ihr Kind widerrechtlich ins Ausland zu verbringen, zugleich soll hierdurch die Sorgerechtsentscheidung am Ort des früheren gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes sichergestellt werden (OLG München, FamRZ 1994, 1338, 1339; OLG Frankfurt, FamRZ 1994, 1339, 1340; LG Düsseldorf, FamRZ 1994, 185, 186).
  • OLG Frankfurt, 02.02.1994 - 2 UF 6/94

    Gemeinsames Sorgerecht; Verbringen in anderes Land; Anordnung der Rückführung;

    Auszug aus OLG München, 30.09.2004 - 12 UF 1381/04
    Denn die Beteiligten sollen durch die Regelungen des HKÜ davon abgehalten werden, ihr Kind widerrechtlich ins Ausland zu verbringen, zugleich soll hierdurch die Sorgerechtsentscheidung am Ort des früheren gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes sichergestellt werden (OLG München, FamRZ 1994, 1338, 1339; OLG Frankfurt, FamRZ 1994, 1339, 1340; LG Düsseldorf, FamRZ 1994, 185, 186).
  • OLG Stuttgart, 13.10.2022 - 17 UF 186/22

    Rückführung von aus Ukraine entführtem Kind trotz Kampfhandlungen

    Dass die Rückführung in das Land des bisherigen gewöhnlichen Aufenthalts zu erfolgen hat, wird auch in der Rechtsprechung vertreten (vgl. OLG München, FamRZ 2005, 1002 f.).
  • OLG Brandenburg, 22.03.2022 - 10 UF 95/21

    Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes; Zuwiderhandlung gegen einen im

    Jedenfalls ist die Rückkehr nicht mit einer Herausgabe des Kindes gleichzusetzen, sondern von ihr - genauso wie von einer Sorgerechtsübertragung - streng zu unterscheiden (BeckOGK/Markwardt, 01.12.2021, HKÜ Art. 1 Rn. 36, s.a. OLG München, Beschluss vom 30.09.2004 - 12 UF 1381/04, NJW-RR 2005, 158).

    Durch die Rückführung soll der status quo vor der Entführung hergestellt werden, das Kind also auf Dauer bzw. bis zu einer neuen Entscheidung wieder in dem Staat leben, aus dem es entführt worden ist (OLG München, Beschluss vom 30.09.2004 - 12 UF 1381/04, NJW-RR 2005, 158; Heidel/Hüßtege/Mansel/Noack, BGB Allgemeiner Teil / EGBGB, HKÜ Art. 12 Rn. 17; BeckOGK/Markwardt, 01.12.2021, HKÜ Art. 12 Rn. 18).Angesichts des insbesondere aus Art. 3 Abs. 1 HKÜ abgeleiteten Ziels, das ursprüngliche Sorgerechtsverhältnis und die Rechtsprechungsgewalt des Herkunftsstaats wieder herzustellen, besteht grundsätzlich die Verpflichtung, den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes wieder im Herkunftsstaat zu begründen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.08.2008 - 2 UF 4/08, NJW-RR 2008, 1682).

  • BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 862/10

    Zur Auslegung von Art 12 Abs 1 des Übereinkommens über die zivilrechtlichen

    Die verbindliche Sprachfassung legt damit eine Rückkehr des Kindes in das Ausgangsland nahe (vgl. OLG München, FamRZ 2005, S. 1002).
  • KG, 22.12.2021 - 16 UF 135/21

    Rückführung eines Kindes nach dem HKÜ Anforderungen an die tatsächliche Ausübung

    Allerdings ist insbesondere im Common Law-Bereich anerkannt, dass auch Behörden und Gerichte als "any other body" Inhaber des Sorgerechts im Sinne von Art. 3 lit a) HKÜ sein können (vgl. OLG München FamRZ 2005, 1002 , MüKoBGB/Heiderhoff Rn. 3, Hausmann, IntEuFamR, Abschnitt U Rn. 92) und insoweit ebenfalls unter dem Schutz des HKÜ stehen.
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Rechtsprechung
   OLG München, 15.11.2004 - 12 WF 1709/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10511
OLG München, 15.11.2004 - 12 WF 1709/04 (https://dejure.org/2004,10511)
OLG München, Entscheidung vom 15.11.2004 - 12 WF 1709/04 (https://dejure.org/2004,10511)
OLG München, Entscheidung vom 15. November 2004 - 12 WF 1709/04 (https://dejure.org/2004,10511)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    KostO § 100 Abs. 3
    Streitwert für Verfahren auf Zuweisung der Ehewohnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Landshut - 3 F 1157/04
  • OLG München, 15.11.2004 - 12 WF 1709/04

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1002
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 18.02.2003 - 20 WF 117/02

    Zuweisung der Ehewohnung bei Getrenntleben: Geschäftswert nach Gesetzesänderung

    Auszug aus OLG München, 15.11.2004 - 12 WF 1709/04
    Soweit das OLG Karlsruhe (NJW-RR 2003, 1302 ) demgegenüber meint, aus der Verschiebung der Regelung von § 21 Abs. 3 HausratsVO in § 100 Abs. 3 KostO durch Art. 3 § 23 Nr. 7 des Lebenspartnerschaftsgesetzes vom 16.2.2001 (BGBl I 2001, 266) lasse sich - bei gleichbleibendem Wortlaut des Regelungsinhalts keine hinreichende Begründung dafür finden, dass der Gesetzgeber (, dem der Meinungsstreit nicht verborgen geblieben sein konnte) die Streitfrage in dem einen oder anderen Sinn entschieden habe, kann dem nicht gefolgt werden.
  • OLG Bamberg, 11.09.2002 - 2 UF 153/02

    Geschäftswert bei Streit der Ehegatten um die Ehewohnung

    Auszug aus OLG München, 15.11.2004 - 12 WF 1709/04
    Zutreffend weist das OLG Bamberg (FamRZ 2003, 467 ) und ihm folgend Hartmann (Kostengesetze, 34. Aufl., § 100 KostO ) darauf hin, dass in § 100 Abs. 3 KostO uneingeschränkt festgelegt wurde, dass sich der Geschäftswert, soweit der Streit die Wohnung betrifft, nach dem einjährigen Mietwert richtet.
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